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Finanzierungshilfen

Zusätzliche Betreuungsleistungen nach § 45 b SGB XI

Wer hat Anspruch auf zusätzliche Betreuungsleistungen?

Menschen mit einer Behinderung, die in ihrer Alltagskompetenz erheblich eingeschränkt sind, können diese Betreuungsleistungen zusätzlich zur Verhinderungspflege oder anderen Leistungen der Pflegekasse in Anspruch nehmen.

Wichtig: Dafür stellen Sie einen Antrag bei Ihrer zuständigen Pflegekasse oder Ihrem privaten Versicherungsunternehmen.

Sie sind anspruchsberechtigt,

  1. wenn der Medizinische Dienst der Krankenkasse (MDK) einen erheblichen Bedarf an Betreuung feststellt und
  2. wenn die beanspruchten Leistungen von einem anerkannten Träger niedrigschwelliger Betreuungsangebote erbracht werden.

» Der Sonderspaß e.V. ist seit vielen Jahren anerkannter Träger dieser Betreuungsleistungen.

Je nach Entscheidung der Pflegekasse werden
monatlich 100 Euro oder ein erhöhter Betrag von monatlich 200 Euro
erstattet.

Die zusätzlichen Betreuungsleistungen stehen sowohl Personen mit Pflegestufe I, II oder III als auch Personen ohne Pflegestufe (Pflegestufe 0) zu. Letztere können diese Leistungen abrufen, wenn sie nach Einschätzung des MDK in erhöhtem Maße betreuungsbedürftig sind.

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Für welche Angebote des Sonderspaß e.V. können die zusätzlichen Betreuungsleistungen in Anspruch genommen werden?

Hierfür kommen in Frage:

Auch Ferienfreizeiten können über Zusätzliche Betreuungsleistungen abgerechnet werden.
Der Reisepreis setzt sich aus zwei Teilbeträgen zusammen:

  1. Der Grundbetrag deckt die allgemeinen Reisekosten ab (Fahrt, Unterbringung, Verpflegung usw.) und ist für alle Reiseteilnehmer gleich hoch.
  2. Der Pflegekostenanteil deckt die pflegebedingten Kosten ab und variiert je nach individuellem Pflegebedarf (Pflegestufe I, II oder III)

Während der Pflegekostenanteil üblicherweise über die Verhinderungspflege abgerechnet wird, zahlen die meisten Eltern den Grundbetrag aus eigener Kasse. Dieser Betrag kann jedoch ebenfalls mit der Pflegekasse abgerechnet werden - und zwar über die zusätzlichen Betreuungsleistungen.

Die Abrechnung für diese Reisekosten erfolgt auf dem Wege der Rückerstattung:

  • Man tritt für den Grundbetrag in Vorkasse,
  • lässt sich nach der Reise vom Sonderspaß e. V. eine Teilnahmebestätigung ausstellen und
  • schickt diese zusammen mit der Rechnung und einem Zahlungsbeleg an die Pflegekasse mit der Bitte um Rückerstattung im Rahmen der zusätzlichen Betreuungsleistungen.
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    Wie werden Zusätzliche Betreuungsleistungen abgerechnet?

    Sie legen Ihrer Pflegekasse entsprechende Belege/Rechnungen vor über Ihre entstandenen Ausgaben (z. B. Kursgebühr Kletter- oder Tanzkurs).
    Oder: Die Kosten für diese Veranstaltungen bzw. Leistungen kann der Sonderspaß e.V. auf Wunsch auch direkt mit den Pflegekassen abrechnen. Dafür unterschreiben Sie eine Abtretungserklärung, die dann bei der Pflegekasse eingereicht wird.

    Wichtig: Werden Betreuungsleistungen in einem Jahr nicht vollständig ausgeschöpft, kann der Rest in das folgende Kalenderhalbjahr übertragen werden.

    Bitte informieren Sie sich vorab bei Ihrer Krankenkasse!

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    Telefonische Beratung

    erhalten Sie beim Bürgertelefon zur Pflegeversicherung des Bundesministeriums für Gesundheit,
    montags bis donnerstags von 08:00 - 20:00 Uhr unter der Telefonnummer 01805 996603 (Gesprächsgebühr 14 Cent pro Minute)

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    Detaillierte Informationen

    über Rahmenbedingungen und Entscheidungskriterien für die Zusätzlichen Betreuungsleistungen finden Sie im Internet, beispielsweise unter:

    Sozialgesetzbuch
    Intakt.info
    Gesetze im Internet
    Medien für die Kranken- und Pflegeversicherung
    Pflege-ABC

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    HAFTUNGSAUSSCHLUSS

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    Lücke

    Stand: 21.03.2011, (c) Sonderspaß e.V.
    Erstellt von K. B. Schmitz und M. Roth-Fertig

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