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Integrationsassistenz (Schulbegleitung)

Die Integrationsassistenz (Schulbegleitung) des Sonderspaß e.V. ist eine ambulante Hilfe für Familien mit behinderten Angehörigen.

1. Ziel:

Als Leistung der Eingliederungshilfe zielt die Integrationsassistenz auf "Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung, vor allem im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht" (§ 54 Abs. 1 Satz 1 Nr.1 SGB XII) ab. Integrationsassistenz (synonym: Schulbegleitung) ermöglicht Kindern und Jugendlichen mit Behinderung den Besuch der für sie geeigneten Schulform. Dies kann die Regelschule sein, aber auch in Förderschulen kommen Integrationsassistenten zum Einsatz. Das Angebot richtet sich an Kinder und Jugendliche, die aufgrund ihrer Behinderung auf individuelle Unterstützung angewiesen sind.

2. Das bietet Integrationsassistenz:

Integrationsassistenz umfasst heilpädagogische sowie sonstige Maßnahmen der Schulbildung zu Gunsten behinderter Kinder und Jugendlicher, die erforderlich und geeignet sind, dem behinderten Kind oder Jugendlichen eine im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht üblicherweise erreichbare Bildung zu ermöglichen. Integrationsassistenz unterstützt die Betroffenen, Unterrichtsangebote anzunehmen und zu verarbeiten und soziale Kontakte in der Schulgemeinschaft zu gestalten. Sie kann darüber hinaus bei lebenspraktischen Verrichtungen und bei der Pflege helfen und unterstützt ganz allgemein bei der Orientierung im Schulalltag.

Integrationshelfer assistieren der betroffenen Person während eines Teils des Tages oder auch während der gesamten Schulzeit (einschließlich des Schulwegs). Sie werden eingesetzt, um behinderungsspezifische Defizite zu kompensieren und Hilfestellungen zu geben. Die konkreten Aufgaben bestimmen sich dabei nach den persönlichen Erfordernissen des Schülers. Bei den eingesetzten Assistenten handelt es sich in der Regel um Nicht-Fachkräfte, vor allem um Studenten der verschiedenen pädagogischen Fachrichtungen, Zivildienstleistende oder Personen, die ein freiwilliges soziales Jahr absolvieren.

3. Finanzierungsmöglichkeiten

Die Kosten für eine Integrationsassistenz übernehmen die Sozialämter. Dazu finden Sie weitergehende Fakten unter Eingliederungshilfe. Eltern, die eine Integrationsassistenz für ihr Kind in Anspruch nehmen möchten, sollten möglichst frühzeitig einen Antrag zur Kostenübernahme beim zuständigen Sozialamt stellen.

Bei Fragen hierzu stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

4. Kontakt:

Christopher Muncker - bei Fragen zur Antragstellung oder Assistentensuche
Karsten Körtgen - bei Fragen zur Abrechnung mit Krankenkasse/Sozialamt oder mit Ihnen selbst.

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Service für unsere MitarbeiterInnen:

Download: Stundenzettel FuD und Schulbegleitung

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Stand: 22.03.2011, (c) Sonderspaß e.V.
Erstellt von K. B. Schmitz und M. Roth-Fertig

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