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Die Finanzierung des Vereins

Ehrenamt

Ein großer Teil von Sonderspaß e.V. ist nur möglich, weil es immer noch viele Menschen gibt, die bereit sind, einen Teil ihrer Zeit, ihres Engagements, ihres Fachwissens, ihres Könnens und ihrer Arbeitskraft kostenlos zur Verfügung zu stellen.
Das sind nicht nur die Orgateam-Mitglieder, sondern auch viele der bezahlten Kräfte, die oft auch noch zusätzliche Aufgaben ohne Bezahlung übernehmen: im Rahmen ihrer eigentlichen Aufgabe oder im Rahmen von Sonderveranstaltungen wie dem jährlichen Familienfest, dem jährlichen Neujahrsempfang oder anderen kleinen Öffentlichkeits-Veranstaltungen wie der Axel-Brauns-Lesung im letzten Jahr.

Regelfinanzierungen

Ein Großteil unserer Arbeit wird über gesetzlich geregelte Regelfinanzierungen möglich gemacht:

  • Eingliederungshilfe nach § 53ff SGB XII im BSHG für Teile des Familien unterstützenden Dienstes, Schulbegleitungen, Teile der Ferienmaßnahmen.
  • Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI im BSHG für Teile des Familienunterstützenden Dienstes, Teile der Ferienmaßnahmen, Teile der wöchentlichen Gruppenbetreuungen
  • Pflegeleistungsergänzung nach § 45b SGB XI im BSHG für Teile der Ferienmaßnahmen, Teile des Familienunterstützenden Dienstes, Teile der Gruppenbetreuungen
  • Selbsthilfeförderung der Krankenkassen nach § 20,4 SGB V im BSHG in diesem Jahr für Teile der Schulungen unserer MitarbeiterInnen.
  • Kommunale Zuschüsse der Gemeinden im Rhein-Erft-Kreis für Ferienmaßnahmen.

Stiftungsförderungen

Ein weiter Teil wird in diesem Jahr über private Stiftungen finanziert:

  • "Aktion Mensch" für Teile der Ferienmaßnahmen und Teile der Schulungen
  • "gesellschafter.de" für unsere Herbstferienmaßnahme
  • Die Kölner Kämpgen-Stiftung für Teile der Ferienmaßnahmen
  • Die Stuttgarter Heidehof-Stiftung für Teile unserer Ferienmaßnahmen

Privatanteile

Ohne eine Eigenbeteiligung, z.B. der TeilnehmerInnen in den Ferienmaßnahmen könnten wir unser Programm so nicht anbieten. Unser Bestreben ist eine angemessene, aber für jeden machbare Eigenbeteiligung.

Spenden

Ohne die kleinen und großen Spenden von Privatpersonen, die beispielsweise auf Geburtstagsgeschenke verzichten oder zu Weihnachten in der Familie und im Bekanntenkreis Geld für uns sammeln wäre unsere Arbeit nicht möglich. Spenden sind nicht nur wertvolle finanzielle Hilfe, sondern immer auch ein Zeichen dafür, dass unsere Arbeit unterstützenswert ist und das motiviert immer wieder aufs Neue!
Also: Los zum Spenden & Motivieren!

Sonderspaß e.V.
Kto: 0133 047 600
BLZ: 370 502 99
Kreissparkasse Köln

Wir sind als gemeinnützig anerkannt, deshalb kann man Spenden an den Sonderspaß e.V. steuerlich als Werbungskosten geltend machen.

Mitgliedschaft

Auch die Beiträge unserer 150 Mitglieder bilden einen wichtigen Grundstock unserer jährlichen Finanzierungen für die laufenden Kosten. Sie können - ab einem jährlichen Mindestbeitrag von 55 EUR - den Betrag selbst wählen, den Sie als Mitglied erübrigen können. Ihr Vorteil: Auch Mitgliedsbeiträge sind als Spenden steuerlich absetzbar! und: Jedes zahlende Neu-Mitglied motiviert das gesamte Sonderspaß-Team für seine Arbeit.

Sie möchten Mitglied werden? Dann finden Sie die Mitgliedschaftserklärung unter Mitglied werden & motivieren!

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Lücke

Stand: 04.02.2010, (c) Sonderspaß e.V.
Erstellt von K. B. Schmitz und M. Roth-Fertig

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