Finanzielle Hilfen

Unter bestimmten Bedingungen und bei Vorliegen der entsprechenden individuellen Voraussetzungen bestehen im Rahmen der Pflegeversicherung oder der Eingliederungshilfe unterschiedliche Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung für die Inanspruchnahme der Teilhabe- und Assistenzleistungen des Brühl Inklusiv e.V.

Ansprechpartner sind in diesen Fällen für Sie Ihre Pflege- bzw. Krankenkasse oder die örtlichen bzw. überörtlichen Träger der Eingliederungshilfe. Wichtig ist, dass Anträge auf finanzielle Hilfen immer vorab beim jeweiligen Kosten- und Leistungsträger gestellt und genehmigt werden.

Mit einer kompetenten Fachberatung diesbezüglich helfen Ihnen darüber hinaus auch

  • die Fachstellen für Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB)
  • die Koordinierungs-, Kontakt- und Beratungsstelle für Menschen mit Behinderung (KoKoBe)

sowie

  • die Beratungsstellen für Menschen mit Behinderungen und ihre Angehörigen der Kreise und Städte in NRW bei der jeweiligen Stadtverwaltung

sehr gerne weiter.

Weitere Beratungsstellen und Ansprechpartner in Ihrer Stadt oder Region finden Sie auch auf dem Inklusionsportal des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW unter www.mags.nrw/inklusionsportal.

 

Wir unterstützen Menschen mit Behinderung.
Wir unterstützen Menschen mit Behinderung.